Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DSM-Online GmbH

  • 1 Vertragsgegenstand

(1) Diese AGB gelten zwischen der DSM-Online GmbH (nachfolgend Provider) und dem jeweiligen Kunden. Ein Vertragsschluss gegenüber Verbrauchern findet nicht statt.
(2) Der Provider erbringt für den Kunden SaaS-Dienstleistungen (software as a service) über das Medium Internet im Bereich datenschutzrechtlicher Software.
(3) Vertragsgegenstand ist die Überlassung der Software „DSM-Online“ (nachfolgend als „Online-Portal“ bezeichnet.
(4) Es wird ein Dienstvertrag geschlossen. Sofern in diesen AGB keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die gesetzlichen Regelungen über den Dienstvertrag des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 611 BGB). Es wird kein Werkvertrag geschlossen. Es wird kein Mietvertrag geschlossen.
(5) Neben den AGB gelten im Fall der Lieferung von Standardsoftware oder Softwareprodukten Dritter ergänzend und vorrangig deren etwaig bestehende Lizenz- und Geschäftsbedingungen für Endnutzer.

  • 2 Softwareüberlassung

(1) Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer des jeweils geschlossenen Vertrags das Online-Portal in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet der Provider das Online-Portal auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang des Online-Portals ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung (https://www.dsm-online.eu/logik/), sowie der „Hilfe“ innerhalb des Portals.
(3) Der Provider entwickelt das Online-Portal laufend weiter und wird dieses durch laufende Updates und Upgrades verbessern.

  • 3 Nutzungsrechte an dem Online-Portal

(1) Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, das in diesen Geschäftsbedingungen bezeichnete Online-Portal während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Der Kunde darf das Online-Portal nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung des Online-Portals laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.
(3) Der Kunde darf das Online-Portal nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung des Online-Portals laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.

  • 4 Einräumung von Speicherplatz

(1) Der Provider überlässt dem Kunden Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Es dürfen nur für das Portal relevante Daten innerhalb des Portals gespeichert werden.
(2) Der Provider trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
(4) Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen. Der Provider verzichtet hiermit jedoch nicht auf Zurückbehaltungsrechte. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

  • 5 Support

(1) Der Provider wird Anfragen des Kunden zur Anwendung des vertragsgegenständlichen Online-Portals und der weiteren SaaS-Dienste innerhalb der auf der Website www.dsm-online.eu veröffentlichten Geschäftszeiten so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder in Textform beantworten.
(2) Der Provider ist jederzeit berechtigt, zur Leistungserbringung eingesetztes eigenes Personal oder Dritte durch solche mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung zu ersetzen. Der Provider ist in der Wahl des Arbeitsortes, der Einteilung der Arbeitszeit und der Gestaltung der Tätigkeit im Rahmen der Aufgabenstellung grundsätzlich frei und nicht weisungsgebunden. Die eingesetzten Mitarbeiter unterliegen nur den Weisungen und der Personalhoheit des Providers. Der Provider wird sich bei der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Einhaltung von Terminen und zur Erfüllung der Aufgaben über die Arbeitszeiten abstimmen. § 11 Abs. 2 dieser AGB bleibt unberührt.

  • 6 Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

(1) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
(2) Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Benutzung der SaaS-Dienste ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen 48 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden. Der Provider wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen.

  • 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich bei seinen Eingaben größte Sorgfalt walten zu lassen. Der Provider haftet nicht für Falscheingaben durch den Kunden. Der Kunde wird ggf. bei kritischen Selbsteingaben darauf hingewiesen, dass die Verantwortung bei ihm liegt und der Kunde die Verantwortung übernimmt.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche des Online-Portals durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software anzufertigen.
(3) Unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
(5) Der Kunde wird für den Zugriff auf die erstmalige Nutzung der SaaS-Dienste selbst eine „User ID“ generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich ist. Nach der Registrierung erhält der Kunde ein Initialpasswort, welches unverzüglich durch den Kunden innerhalb des Portals zu ändern ist. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Innerhalb des Portals kann der Hauptbenutzer entsprechend seines Accounts weitere Benutzer anlegen, für die die gleiche Vorgehensweise wie oben beschrieben gilt.
(6) Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Provider hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
(7) Sollten wegen von dem Provider zu vertretender Umstände Dienstleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, wird der Provider diese Dienstleistungen innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß erbringen, wenn und soweit der Kunde dies unverzüglich, längstens innerhalb von zwei (2) Wochen nach Leistungserbringung, schriftlich gerügt hat. Die Beweislast für die rechtzeitige Rüge (Zugang innerhalb von zwei Wochen) trägt der Kunde.

  • 8 Vergütung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, den für die Überlassung des Online-Portals und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Providers.
(2) Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Provider erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt.
(3) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag des ausgewählten Accounts. Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis (a) nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste des Providers oder (b) den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stunden- und Tagessätzen des Providers. Ändert der Kunde auf Anfrage bzw. selbstständig die Anzahl der Accounts, wird die Zahlungsweise entsprechend dem neuen Einzelvertrag angepasst. Der alte Einzelvertrag verliert seine Gültigkeit.
(4) Die Umsatzsteuer wird in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung zusätzlich berechnet. Preiserhöhungen auf Grund von Erhöhungen der Umsatzsteuer trägt der Kunde. Alle Rechnungen des Providers sind ab Rechnungsdatum ohne Abzug sofort fällig und zahlbar, es sei denn, die Rechnung weist eine Zahlungsfrist aus. Der Provider ist berechtigt, die Rechnung in Papierform oder als elektronische Rechnung zu stellen. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung bereits jetzt zu.
(5) Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wegen Mängeln kann der Kunde nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistungen zustehen und dies rechtskräftig festgestellt ist. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mängelanspruch verjährt ist.
(6) Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Provider vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Provider ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.
(7) Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Provider zu erfüllen, kann der Provider bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden. Das gilt auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt.
(8) Der Kunde wird den Provider frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.

  • 9 Mängelhaftung/Haftung

(1) Der Provider garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste nach den Bestimmungen des jeweils geschlossenen Vertrags sowie diesen Geschäftsbestimmungen.
(2) Für den Fall, dass Leistungen des Providers von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, den Provider von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und dem Provider die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.
(4) Der Provider ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen.
(5) Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen.
(6) Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
(7) Schadensersatzansprüche gegen den Provider sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Provider, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(8) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Provider nur, wenn eine für die Erreichung des Vertragszwecks wesentliche Vertragspflicht durch den Provider, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(9) Der Provider haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
(10) Für den Verlust von heruntergeladenen Daten, wie erstellte Verträge, haftet der Provider insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

  • 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis zwischen Provider und Kunde wird zunächst für ein Jahr geschlossen. Es verlängert sich vorbehaltlich einer wirksamen Kündigung jeweils um ein weiteres Jahr. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und Registrierung durch den Kunden. Das Vertragsverhältnis kann innerhalb des Portals mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Laufzeitende (jeweils ein Jahr) von beiden Parteien beendet werden. Die Textform ist ausreichend. Der jeweilige Kündigungserklärer trägt die Beweislast für den rechtzeitigen Zugang der Kündigung.
(2) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Provider insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Saas-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
(3) Eine Kündigung vom Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Provider ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn (a) diese unmöglich ist, (b) sie durch den Provider verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird oder (c) aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.

  • 11 Verjährung

(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beginnt mit vollständiger Leistungserbringung oder vorzeitiger Vertragsbeendigung.
(2) Nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren Ansprüche beruhend auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln des Providers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Providers sowie Ansprüchen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Für alle übrigen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Provider beträgt die Verjährungsfrist ein (1) Jahr.
(4) Die gleiche Frist gilt für sonstige Gewährleistungsrechte des Kunden.

  • 12 Datenschutz/Geheimhaltung

(1) Der Kunde ist selbst für die nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes durch seine Kunden und seine Vertragspartner erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich.
(2) Der Provider verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt nur gegenüber unbefugten Dritten, d. h. nicht gegenüber Mitarbeitern sowohl des Providers als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Providers erforderlich ist.

  • 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Auf vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des internationalen Privat- und Kollisionsrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
(2) Für Streitigkeiten aus diesen AGB und zwischen dem Provider und Kunden geschlossener Verträge ist ausschließlicher Gerichtsstand München.

  • 14 Sonstiges

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.
(3) Der Provider behält sich das Recht vor, diese AGB zu verändern und weiterzuentwickeln. Der Kunde wird von einer Änderung jeweils unterrichtet. In diesem Falle steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu, auf welches er bei der Unterrichtung hingewiesen wird. Kündigt der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nachdem er auf sein Sonderkündigungsrecht hingewiesen wurde, gilt seine Zustimmung zu den geänderten AGB als erteilt.
(4) Soweit es sich um eine BETA-Version des Online-Portals handelt, können diese AGB auch ohne Mitteilung geändert werden. Hierauf wird der Kunde gesondert hingewiesen, sofern er einen Vertrag über eine BETA-Version abschließt.
(5) Anlagen, auf die in diesen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird, sind Bestandteil dieser AGB.