Der Begriff DIY ist eine Abkürzung des englischen Ausdrucks für Do it yourself und beschreibt den Trend Dinge selbst zu machen. Eigentlich in erster Linie so etwas wie Lampen, Möbel und andere Basteleien. Kann DIY aber auch im Datenschutz für Laien funktionieren? Wir behaupten ja, aber nicht für jeden.
Jede Datenschutzaufsichtsbehörde verschickt regelmäßig einen Fragenkatalog an Unternehmen, mit detaillierten Fragen zum aktuellen Datenschutzmanagement. Mit welchen Fragen Sie rechnen müssen und was Sie tun sollten, damit ein solcher Fragebogen Sie nicht kalt erwischt, erfahren Sie in unserem Artikel.
Für viele Mitarbeiter bietet das Home-Office die flexible Möglichkeit, örtlich und zeitlich unabhängig zu arbeiten, beispielsweise auch um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Mobiles Arbeiten erscheint für viele Unternehmen zunehmend normal, bei zahlreichen anderen Unternehmen herrscht jedoch noch immer Büropflicht.
Der Datenschutzbeauftrage sollte mindestens einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht erstellen. Mit diesem dokumentiert er die vorgenommenen Maßnahmen für das Unternehmen und weist gleichzeitig nach, dass er seinen Verpflichtungen als Datenschutzbeauftragter nachgekommen ist. Wir zeigen Ihnen wie Sie einen strukturierten und aussagekräftigen Bericht erstellen können.