Datenschutz-Abmahnungen? Keine Panik!
Wer seinen Datenschutz nicht „wasserdicht“ aufgesetzt hat, ist abmahnfähig und über den hängt stets das Damokles-Schwert, von einem Kunden, Interessenten, Besucher, Mitbewerber, Konkurrenten oder Anwalt eine Abmahnung zu erhalten. Ist die Angst vor einer Datenschutz-Abmahnung begründet?
Unternehmen fürchten sich oft vor Abmahnungen aufgrund eines Datenschutzverstoßes wegen mangelnden Datenschutzes. Denn diese können nicht nur hohe Kosten verursachen, sondern auch dem Ansehen des Unternehmens schaden.

Beispiel Abmahnwelle wegen Google Fonts
Die prominenteste Abmahnwelle der letzten Zeit war sicherlich die bezüglich der Verwendung von Google Fonts: dabei ging es um Abmahnungen an Webseitenbetreiber, die den Dienst „Google Fonts“ nutzen.
Google Fonts ist ein kostenloses Schriftarten-Verzeichnis von Google, das es Website-Designern ermöglicht, auf einfache Weise Schriftarten in ihre Website einzubinden, ohne dass sie auf den Computer des Besuchers heruntergeladen werden müssen. Die Schriftarten werden von den Google-Servern bereitgestellt und können somit schnell und effizient in die Website integriert werden. Durch die Nutzung von Google Fonts können Websites schnell und einfach eine ansprechende Schriftgestaltung erhalten, ohne dass der Besucher die Schriftarten installieren muss.
Seit Juni 2022 wurden in Deutschland zahlreiche Webseitenbetreiber abgemahnt, da durch die Verwendung von Google Fonts personenbezogene Daten von Webseitenbesuchern, wie z.B. die IP-Adresse, ohne seine Einwilligung an Google übermittelt wurde. Die Abmahnungen basierten auf einem Urteil des Landgerichts München, das einem Betroffenen ein Schmerzensgeld in Höhe von 100 Euro zusprach. Die Folge war eine Abmahnwelle von Privatleuten an Webseitenbetreiber. In dem Fall ist die Lösung einfach: Um unerwünschte Datenübertragungen und Abmahnungen zu vermeiden, sollten Webseitenbetreiber Google Fonts ausschließlich lokal einbinden.
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Wie können Sie sich vor weiteren Datenschutz-Abmahnungen schützen?
Die Abmahnung ist da – Was nun?
Wenn Sie tatsächlich eine Abmahnung aufgrund einer mutmaßlichen Verletzung des Datenschutzes gemäß DSGVO erhalten, sollten Sie wie folgt vorgehen:
Wenn Sie eine Datenschutz-Abmahnung erhalten haben, kontaktieren Sie uns gerne für eine erste Einschätzung unter info@dsm-online.eu. Unsere Experten beraten Sie als externe Datenschutzbeauftragte und unterstützen Sie bei Ihrem Datenschutz. Damit Sie Risiken und Ärger vermeiden.
Sollten Sie für dieses Thema keinen externen Dienstleister engagieren wollen, empfehlen wir Ihnen die Datenschutz-Software DSM-Online. Mit DSM-Online organisieren Sie Ihren Datenschutz einfach, intuitiv und kostengünstig. Die Datenschutz-Software liefert das Fachwissen und führt Sie sicher durch Ihre Pflichten aus der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO).
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