11. August 2026

Datenschutzschulung für Mitarbeiter nach DSGVO

Kurz gesagt: Eine gesetzliche Pflicht zur Datenschutzschulung von Mitarbeitenden gibt es in der DSGVO nicht generell – ist jedoch ein Datenschutzbeauftragter bestellt, gehört die Schulung zu dessen Pflichtaufgaben. Unabhängig davon ist eine regelmäßige Schulung dringend empfohlen: Sie senkt das Risiko von Datenpannen, stärkt das Vertrauen von Kunden und kann sich im Ernstfall bußgeldmindernd auswirken.

Im Datenschutz besteht zwar grundsätzlich keine Schulungspflicht für Mitarbeiter, wir zeigen Ihnen aber, warum man keinesfalls darauf verzichten sollte.

Datenschutzschulung für Mitarbeiter

Warum ist eine Datenschutzschulung wichtig, auch ohne Pflicht?

Viele Unternehmen geben das Thema Datenschutz vertrauensvoll in die Hand eines Datenschutzbeauftragten oder eines Datenschutzkoordinators. Doch auch wenn dieser durch seine Beratung einen effektiven Datenschutz sicherstellt, kann und muss jeder Mitarbeiter im Unternehmen in seinem Aufgabengebiet seinen Beitrag für dessen korrekte Einhaltung leisten. Denn nur, wenn auch die Mitarbeiter die "Do's and Dont's" hinsichtlich des Umgangs mit personenbezogenen Daten kennen, wird das Risiko einer (ggf. für das Unternehmen teuren) Datenpanne oder Datenschutzverletzung minimiert.

Wenn ein Datenschutzbeauftragter bestellt ist, gehört die Schulung der Mitarbeiter zu seinen Pflichtaufgaben. Ansonsten sieht die DSGVO grundsätzlich keine Schulungspflicht von Mitarbeitern vor. Durch die zu verantwortenden Aufgabengebiete der Mitarbeiter und den Umgang mit personenbezogenen Daten besteht jedoch in der Regel immer die Notwendigkeit, diese zu sensibilisieren und zu schulen. In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Banken betrifft das so gut wie jeden Mitarbeiter, in einzelnen Abteilungen eines Unternehmens oft ebenfalls.

In letzter Instanz ist das Unternehmen bzw. dessen Verantwortlicher für die Einhaltung der DSGVO/BDSG verantwortlich. Ein jeder Mitarbeiter trägt jedoch erheblich dazu bei, dass Datenschutz-Richtlinien befolgt, umgesetzt und gelebt werden.

Außerdem gilt: Bußgeldstrafen für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter im Vorfeld durch eine Datenschutzschulung geschult haben, können im Ernstfall u. U. geringer ausfallen als für Unternehmen, die der Empfehlung einer Schulung nicht gefolgt sind.

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Wie muss die Datenschutzschulung für Mitarbeiter durchgeführt werden?

Eine Datenschutzschulung kann als Präsenzschulung oder als Onlineunterricht durchgeführt werden – beide Formate senken nachweislich das Risiko einer Datenpanne, indem sie die Mitarbeitenden sensibilisieren.

Onlineschulungen zum Abruf erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Neben dem geringen organisatorischen Aufwand haben sie den Vorteil, dass jeder Mitarbeiter selbst bestimmen kann, wann er/sie an der Schulung teilnimmt. Das Unternehmen kauft in der Regel das gewünschte Schulungskontingent ein und stellt die Schulung seinen Mitarbeitern zur Verfügung. Auch für kleine Unternehmen ist dies oft die einfachste und kostengünstigste Lösung.

Um den Wissenstand und das Bewusstsein über die datenschutzrechtlichen Vorgaben im Unternehmen zu maximieren, empfiehlt es sich, die Mitarbeiter nicht nur einmalig, sondern in regelmäßigen Abständen zu schulen, um durch Wiederholung das Wissen zu festigen.

Wer führt eine Datenschutzschulung durch?

Zuständig dafür, dass Datenschutzschulungen durchgeführt werden, ist der datenschutzrechtlich Verantwortliche, meist also der Arbeitgeber. Er delegiert die Aufgabe in der Regel an eine interne oder externe Stelle – meist den Datenschutzbeauftragten. Dieser entscheidet dann darüber, wie er die Schulung durchführt – in Präsenz oder als Online-Schulung.

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Welche Inhalte gehören in eine Datenschutzschulung?

Eine vollständige Datenschutzschulung deckt den Umgang mit personenbezogenen und sensiblen Daten, Auskunfts- und Löschpflichten sowie die dazugehörigen technischen und organisatorischen Maßnahmen ab. Konkret zählen dazu unter anderem:

  • der richtige Umgang mit personenbezogenen Daten
  • der richtige Umgang mit sensiblen Daten
  • die Auskunftspflicht gegenüber Kunden und anderen Dritten
  • die Löschpflicht beim Entfallen des Speicherzwecks
  • die Grundlagen der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs)

Durch die Vermittlung konkreter technischer und organisatorischer Methoden erhalten die Beschäftigten ein Gefühl dafür, warum Datenschutz für das Unternehmen notwendig ist und was sie persönlich zur Datensicherheit an ihrem Arbeitsplatz beitragen können. Am Ende der vollständig abgeschlossenen Datenschutzschulung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat über die bestandene Teilnahme.

Wie sollte eine Datenschutzschulung dokumentiert werden?

Jede durchgeführte Datenschutzschulung sollte dokumentiert werden – bei Präsenzveranstaltungen üblicherweise per Unterschrift der Teilnehmenden, bei Onlineschulungen automatisch über die jeweilige Schulungsplattform. Diese Dokumentation dient als Nachweis: Im Fall einer Datenpanne können Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter damit belegen, dass sie ihrer Präventionspflicht nachgekommen sind.

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Wie unterstützt DSM-Online bei der Datenschutzschulung?

In der DSM-Online Datenschutzsoftware wird der gesamte Prozess im Modul "Datenschutz-Mitarbeiterschulung" strukturiert, organisiert, verwaltet und dokumentiert – von der Einladung der Teilnehmer bis zum Teilnahmezertifikat, transparent und digital. Eine Basis-Datenschutzschulung mit einem erfahrenen Datenschutzauditor steht direkt zum Abruf bereit.

Vorteile der Online-Datenschutzschulung innerhalb von DSM-Online im Überblick:

  • Einfache Organisation von Online-Schulungen (eigene Schulung oder DSM-Online-Schulung aktivieren)
  • Strukturierte Dokumentation bis auf Teilnehmerebene
  • Ausstellen der Schulungszertifikate für Teilnehmer
  • Flexible Kontingentbuchung, die sich automatisch an den Bedarf anpasst

Häufige Fragen zur Datenschutzschulung

Ist eine Datenschutzschulung für Mitarbeiter gesetzlich vorgeschrieben?

Nicht generell. Die DSGVO sieht keine explizite Schulungspflicht für Mitarbeitende vor. Ist jedoch ein Datenschutzbeauftragter bestellt, gehört die Durchführung von Schulungen zu dessen gesetzlichen Pflichtaufgaben.

Wie oft sollten Mitarbeitende geschult werden?

Eine feste gesetzliche Frequenz gibt es nicht. Empfohlen wird eine Schulung in regelmäßigen Abständen statt einer einmaligen Unterweisung, damit das Wissen durch Wiederholung gefestigt wird.

Wer ist für die Durchführung der Datenschutzschulung verantwortlich?

Verantwortlich ist der datenschutzrechtlich Verantwortliche, meist der Arbeitgeber. Er delegiert die praktische Durchführung in der Regel an den internen oder externen Datenschutzbeauftragten.

Wirkt sich eine Datenschutzschulung auf die Höhe möglicher Bußgelder aus?

Ja, das kann sie. Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden nachweislich geschult haben, können im Ernstfall mit geringeren Bußgeldern rechnen als Unternehmen, die das Thema erkennbar vernachlässigt haben.

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Unterstützung?

DSM-Online hilft Ihnen nicht nur bei der Organisation Ihres Datenschutzes, der Definition Ihrer technischen und organisatorischen Maßnahmen, der Datenschutz-Folgenabschätzung, sondern auch bei der Verwaltung von Betroffenenrechten und Verletzungen, dem Erstellen von Hinweispflichten, Verträgen zur Auftragsverarbeitung, Geheimhaltungsvereinbarungen und vielem mehr.

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